Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Betreiber von Webseiten

Am 25-Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Mit dieser neuen Verordnung macht sich unter den Betreibern von Webseiten und Blogs vermehrt Unsicherheit breit. Was müssen Sie also beachten, um nicht in die Gefahr einer Abmahnung zu geraten? In diesem Beitrag möchten wir uns auf relevanten Details für Betreiber von Webseiten beschränken. Wenn Sie Betreiber eines Webshops oder eines Online-Portals sind, ist es empfehlenswert, sich durch einen Juristen beraten zu lassen.

WICHTIG! Da wir keine Juristen/Anwälte sind, handelt es sich bei den folgenden Inhalten um unsere persönliche Meinung und Erfahrung zum aktuellen Zeitpunkt. Dieser Inhalt ist keine Rechtsberatung! Wir möchten hiermit lediglich unsere Interpretation zu diesem Thema darlegen und zu einem besseren Verständnis der Thematik beitragen.

Das Gesetz ist im Kern seiner Sache gut. Es soll die unterschiedlichen Regelungen in Europa vereinheitlichen und so für mehr Übersicht und Sicherheit im Datenschutz beitragen. Was auch bedeutet, dass diese Regelungen in Zukunft auch für Global Player, wie Google, Facebook, etc. gelten wird. Insofern diese Firmen in Europa tätig sind.

Die Problematik für Betreiber für Webseiten besteht darin, dass die DSGVO keinerlei Ansatz auf den Einsatz in der täglichen Praxis für Unternehmen bietet. Wir haben mit unserem Verständnis keine konkrete Vorschrift gefunden, an der sich ein Webseiten Betreiber orientieren kann. Quasi ist diese Vorschrift für einen normalen Unternehmer nur sehr schwer zu interpretieren.